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3 G's und Testmöglichkeit für Gäste
Zutritt zu gewissen Bereichen lt. Öffnungsverordnung

Bei der Öffnung am 19. Mai gilt für sehr viele Bereiche (u.a. Beherbergungsbetriebe, Gastronomie, Veranstaltungen etc.), dass der Zutritt ausschließlich unter der Berücksichtigung eines der 3 G's stattfinden kann:

Geimpft:
- frühestens ab dem 22. Tag nach der Erstimpfung

Getestet:
- Antigentest zur Eigenanwendung (Selbsttest), der in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem erfasst wird --> max. 24 h gültig (nähere Infos folgen in den nächsten Tagen)
- Antigentest zur Eigenanwendung (Selbsttest) unter Aufsicht einer befugten Stelle (Beherbergungsbetrieb ab 30 Betten) --> max. 48 h gültig (nähere Infos im nächsten Punkt)
- Antigentest bei einer befugten Stelle (Arzt, Apotheke, Teststraße etc.) --> max. 48 h gültig
- PCR-Test bei einer befugten Stelle (Arzt etc.) --> max. 72 h gültig

Genesen:
- ärztliche Bestätigung über eine in den letzten sechs Monaten überstandene Infektion
- behördlicher Absonderungsbescheid an nachweislich erkrankte Person (max. 6 Monate)
- Nachweis über Antikörper (max. 3 Monate)


Generell gilt: Testungen benötigen nur jene Personen, die nicht bereits geimpft oder genesen sind (nach den beschriebenen Kriterien).

Testmöglichkeit in Beherbergungsbetrieb

Beherbergungsbetriebe mit mehr als 30 Betten haben die Möglichkeit, sich als befugte Stelle registrieren zu lassen. Dadurch wird die Möglichkeit eröffnet, Antigen-Selbsttests unter Aufsicht den Gästen direkt im Betrieb anzubieten, die eine Gültigkeit von 48 h haben.

Jene Beherbergungsbetriebe, die Interesse haben eine befugte Stelle zu sein, müssen nachstehendes Formular ausfüllen und bis spätestens Montag, 17.05., 12.00 Uhr an stefan.ladner@paznaun-ischgl.com senden!

Meldeformular Beherbergungsbetrieb (Excel-Dokument)

Die Tests für die befugten Stellen werden über das Land Tirol an den TVB zugestellt. Sobald die Tests eingetroffen sind, melden wir uns bei den Beherbergungsbetrieben, die sich registriert haben. 

Kosten

Die Kostentragung bei allen Testformen liegt beim Bund. Das bedeutet, dass auch Gäste die Testangebote kostenlos nutzen können.

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