Neue COVID-Verordnung und Einreiseverordnung ab 01. Juli
Die Verordnung zu den ab 01. Juli gültigen Covid-Maßnahmen des Bundes liegt nun vor. Eine übersichtliche Zusammenfassung der wesentlichen Neuerungen gibt es auf der Webseite des Gesundheitsministeriums. Zudem ist die neue Einreiseverordnung hier zu finden.
Eine kurze Übersicht und Zusammenfassung findet ihr in den nächsten Punkten.
3G-Regel
WICHTIG: Der Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr (3G-Regel) bleibt, wie schon in der alten Verordnung, bestehen, sprich auch die Testpflicht wie bisher.
Generell gilt: Testungen benötigen nur jene Personen, die nicht bereits geimpft oder genesen sind (nach den beschriebenen Kriterien).
3G-Regel: Geimpft: - Erstimpfung ab dem 22. Tag (nicht älter als 90 Tage) - Erstimpfung mit Impfstoffen, bei der nur 1 Impfung vorgehesen ist, ab dem 22. Tag (nicht älter als 270 Tage) - Zweitimpfung (nicht älter als 270 Tage) - Impfung, wenn mind. 21 Tage davor positiv auf Corona getestet wurde bzw. vor der Impfung ein Antikörper-Nachweis vorgelegen ist (nicht älter als 270 Tage)
Genesen: - ärztliche Bestätigung über eine in den letzten sechs Monaten überstandene Infektion (nicht älter als 180 Tage) - behördlicher Absonderungsbescheid an nachweislich erkrankte Person (nicht älter als 180 Tage) - Nachweis über Antikörper (nicht älter als 90 Tage)
Getestet: - Antigentest zur Eigenanwendung (Selbsttest), der in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem erfasst wird --> max. 24 h gültig - Antigentest zur Eigenanwendung (Selbsttest) unter Aufsicht einer befugten Stelle (Beherbergungsbetrieb ab 30 Betten) --> max. 48 h gültig - Antigentest bei einer Teststraße (nächste in Zams) --> max. 48 h gültig - Antigentest bei einer befugten Stelle (Arzt, Apotheke etc.) --> max. 48 h gültig --> dieser ist für ausländische Gäste NICHT kostenlos!! - PCR-Test bei einer befugten Stelle (Arzt etc.) --> max. 72 h gültig --> dieser ist für ausländische Gäste NICHT kostenlos!!
Wesentliche Lockerungsschritte der Verordnung ab 01. Juli kurz zusammengefasst
3G-Regel:
3G-Regelgilt in folgenden Bereichen für Personen ab 12 Jahren: - Gastronomie - Hotellerie und Beherbergung - Freizeiteinrichtungen (z.B. Tanzschulen, Tierparks) - Kulturbetriebe (mit Ausnahme von Museen, Bibliotheken, Büchereien und Archiven) - Sportstätten - Zusammenkünfte (ab einer TeilnehmerInnenanzahl von mehr als 100 Personen) - Fach- und Publikumsmessen, Kongresse
Die vorgezogene Sperrstunde wird aufgehoben
Abstandregelungen (1-Meter-Mindestabstand) werden aufgehoben
Keine Quadratmeter-Beschränkungen in Geschäftslokalen und Betrieben
Masken:
Lockerungen der Maskenpflicht
ab 1. Juli ist grundsätzlich nur mehr in geschlossenen Räumen von Öffis/Handel/Museen eine MNS-Maske zu tragen
FFP2-Maskenpflicht nur mehr in wenigen Ausnahmen (z.B. für Mitarbeiter im Bereich der Alten- und Pflegeheime und Krankenanstalten in geschlossenen Räumen, sofern kein aktueller 3-G-Nachweis vorliegt)
Gastronomie & Hotellerie:
Keine Maskenpflicht mehr für Gäste sowohl indoor als auch outdoor
3-G-Nachweis erforderlich
Mitarbeiter mit unmittelbarem Kundenkontakt haben in geschlossenen Räumen grundsätzlich eine MNS-Maske zu tragen. Dies gilt nicht, wenn sowohl der Inhaber, Betreiber bzw. Mitarbeiter als auch der Kunde einen 3-G-Nachweis vorweisen kann.
Ende der Registrierungspflicht voraussichtlich ab 22.7.
(Nacht-)Gastronomie:
Ab 1. Juli: mit verkleinerter Kapazität (75% Auslastung), keine Abstandspflicht mehr, 3-G-Nachweis erforderlich
Voraussichtlich ab 22. Juli: keine Kapazitätsbeschränkungen
Veranstaltungen:
Anzeigepflicht ab 100 Personen
Bewilligungspflicht ab 500 Personen
Für alle Veranstaltungen ab 100 Personen zusätzlich: 3-G-Nachweis, Präventionskonzept, COVID-19-Beauftragter, Kontaktdatenerhebung (Ausnahme: geschlossene Gesellschaften, wie z.B. Hochzeit)
Veranstaltungsregelungen gelten voraussichtlich bis inkl. 28.7.
Neustartbonus wird bis Ende des Jahres verlängert
Eine wichtige Maßnahme, um Menschen wieder in Beschäftigung zu bringen, ist der Neustartbonus. Dieser wurde nun bis zum Ende des Jahres verlängert.