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2021 - Nr. 129
Verordnung zum Ende des Lockdowns

Heute tritt die nunmehr 6. Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung in Kraft. Diese beendet formal die Ausgangssperre (0 bis 24 Uhr) für Geimpfte und Genesene sofern sie einen 2G-Nachweis erbringen können. Die Ausgangssperre für Ungeimpfte bleibt aufrecht.
 

  • Die Verordnung findet ihr hier.
  • Eine Zusammenfassung aller geltenden Bestimmungen sind hier zu finden

 
An dieser Stelle nochmals der Hinweis, dass die Einhaltung aller Bestimmungen streng kontrolliert werden soll und bei Nichteinhaltung auch die Rückerstattung von erhaltenen Hilfeleistungen im Rahmen der Pandemiebekämpfung droht.

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