- Ab Montag, 19.10., gilt eine Registrierungspflicht für Gastronomiebetriebe. Die bestehende Sperrstunden-Regelung mit 22:00 Uhr bleibt aufrecht.
- Publikumsveranstaltungen sind nur mehr mit zugeteilten Sitzplätzen und einer maximalen Teilnehmeranzahl von 250 Personen möglich. Ein Ausschank ist nicht erlaubt.
- In besonders gefährdeten Einrichtungen wie Alten-, Pflegeheimen und Krankenhäusern wird die Zahl der Besucher auf zwei Personen pro Tag beschränkt. Weiters gelten zusätzliche Hygienemaßnahmen.
- Schulen: In orange und rot ausgewiesenen Bezirken wird ab der 9. Schulstufe auf Distance Learning umgestellt.
- An Unis und Fachhochschulen wird Distance Learning ausgeweitet.
- Vereinsaktivitäten sind auf den Vereinszweck beschränkt.
- Die Landesverwaltung wird auf Homeoffice umgestellt. An alle Unternehmen ergeht der Apell, Homeoffice-Möglichkeiten anzubieten.
- Bei Beerdigungen sind maximal 100 Personen erlaubt.
Die entsprechende Verordnung soll morgen erfolgen und für drei Wochen gelten. Sobald diese vorliegt, informieren wir euch umgehend über Infogramm.
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