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2021 - Nr. 56
Befugte Stellen - Testungen Gäste

Betriebe ab 30 Betten haben die Möglichkeit sich als befugte Stelle zu registrieren. Damit besteht die Möglichkeit, Gäste mittels einem Antigen-Selbsttest unter Aufsicht der befugten Stelle (Betrieb) zu testen. Dieser Test muss dann von der befugten Stelle im System auf https://selbsttest.tirol eingetragen werden. Dieser Test hat eine Gültigkeit von 48 h

Befugte Stellen bekommen nach erfolgter Registrierung einen Link und Zugangsdaten seitens des Landes Tirol zugesendet. Dort müssen sich diese Betriebe einloggen und die Testergebnisse eintragen.

Wenn sich ein Betrieb hierzu noch nachmelden möchte, bitten wir um Zusendung des nachfolgenden Meldeformulares an stefan.ladner@paznaun-ischgl.com.

Meldeformular Beherbergungsbetrieb (Excel-Dokument)

Die Tests für die befugten Stellen werden über das Land Tirol an den TVB zugestellt. Sobald die Tests eingetroffen sind, melden wir uns bei den Beherbergungsbetrieben, die sich registriert haben.

Befugte Stellen - Testungen Mitarbeiter

Registrierte befugte Stellen haben ab sofort die Möglichkeit auch Mitarbeiter mittels dem Antigen-Selbsttest zu testen.
Das Prozedere ist das gleiche wie bei den Gästen: unter Aufsicht müssen die Mitarbeiter getestet und anschließend im System auf https://selbsttest.tirol eingetragen werden (Gültigkeit: max. 48 h)

Testungen von Gästen von nicht-befugten Stellen

Betriebe mit unter 30 Betten (keine Möglichkeit zur befugten Stelle!) können die Antigen-Selbsttests für die Gäste im jeweiligen Infobüro abholen. 

WICHTIG: Bei Abholung im Infobüro die Anzahl der Buchungen für die kommenden 2 Wochen angeben. 
Eine Abholung der Selbsttests für die ganze Sommersaison ist leider nicht möglich, da wir immer nur Teil-Lieferungen erhalten und von den Lieferungen seitens des Landes Tirol abhängig sind!

Erinnerung - 3G-Regel

Für sehr viele Bereiche (u.a. Beherbergungsbetriebe, Gastronomie, Veranstaltungen etc.) gilt, dass der Zutritt ausschließlich unter der Berücksichtigung eines der 3 G's stattfinden kann:

Geimpft:
- frühestens ab dem 22. Tag nach der Erstimpfung

Getestet:
- Antigentest zur Eigenanwendung (Selbsttest), der in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem erfasst wird --> max. 24 h gültig
- Antigentest zur Eigenanwendung (Selbsttest) unter Aufsicht einer befugten Stelle (Beherbergungsbetrieb ab 30 Betten) --> max. 48 h gültig 
- Antigentest bei einer Teststraße (nächste in Zams) --> max. 48 h gültig
- Antigentest bei einer befugten Stelle (Arzt, Apotheke etc.) --> max. 48 h gültig --> dieser ist für Gäste NICHT kostenlos!!
- PCR-Test bei einer befugten Stelle (Arzt etc.) --> max. 72 h gültig --> dieser ist für Gäste NICHT kostenlos!!

Genesen:
- ärztliche Bestätigung über eine in den letzten sechs Monaten überstandene Infektion
- behördlicher Absonderungsbescheid an nachweislich erkrankte Person (max. 6 Monate)
- Nachweis über Antikörper (max. 3 Monate)


Generell gilt: Testungen benötigen nur jene Personen, die nicht bereits geimpft oder genesen sind (nach den beschriebenen Kriterien).

COVID-19 Compliance Silvrettaseilbahn AG

Nachfolgend findet ihr die COVID-19 Compliance der Silvrettaseilbahn AG.

- COVID-19 Compliance SSAG (PDF)
COVID-19 Compliance SSAG (ischgl.com)

Silvretta-Hochalpenstraße

Gerne möchten wir euch informieren, dass die Silvretta-Hochalpenstraße kommenden Freitag, 18.06.21 ab 15.00 Uhr für den öffentlichen Verkehr geöffnet wird.

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