E-Mail wird nicht richtig angezeigt?
Vollversammlung TVB Paznaun - Ischgl

16. November 2021, 20.00 Uhr

Liebe Mitglieder,


die Vollversammlung des Tourismusverbandes Paznaun – Ischgl wird für Dienstag, den 16. November 2021, um 20.00 Uhr im Silvretta Center in Ischgl einberufen.

Die Mitglieder des Tourismusverbandes werden hiermit eingeladen, an dieser Vollversammlung teilzunehmen.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Vollversammlung unabhängig von der Anzahl der anwesenden oder vertretenen Mitglieder beschlussfähig ist, wenn die Einberufung nach § 9 Abs. 1 Tiroler Tourismusgesetz 2006 rechtzeitig und richtig erfolgt ist!

Für den Tourismusverband:

Alexander von der Thannen, Obmann

2G-Regel und Lichtbildausweis

bei der Vollversammlung

Wir möchten euch informieren, dass wir vom Land Tirol die Information bekommen haben, dass auch bei der Vollversammlung des Tourismusverbandes die 2G-Regel Gültigkeit hat. Deshalb bitten wir um Verständnis, dass nur Mitglieder mit einem entsprechenden Nachweis (geimpft oder genesen) Zutritt zur Vollversammlung haben. 

Der grüne Pass ist nur gültig in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis. 
Wir bitten um Verständnis, dass die Mitarbeiter nicht jedes einzelne Mitglied persönlich kennen und bitten daher um Mitbringung eines amtlichen Lichtbildausweises.

Damit die Einlasskontrolle schneller druchgeführt werden kann, wird der grüne Pass gescannt (QR-Code). Deshalb bitten wir um automatische Vorzeigung des QR-Codes des grünen Passes (Handy; Impfzertifikat etc.) inkl. des Lichtbildausweises.

Vielen Dank für die Mithilfe!

Anmeldung zur Vollversammlung

Um die Teilnehmerzahl abschätzen zu können, ist eine kurze, formlose und frühzeitige Anmeldung zur Vollversammlung telefonisch unter 050990 100 oder schriftlich an info@paznaun-ischgl.com zu übermitteln (bis 10.11.2021).

Des Weiteren ersuchen wir Personen, die Krankheitssymptome aufweisen oder einer Risikogruppe angehören, von der Teilnahme bei der Vollversammlung Abstand zu nehmen.

Bestimmungen über die Ausübung des Stimmrechts gemäß Tiroler Tourismusgesetz 2006 (§ 8)

(1) Eigenberechtigte natürliche Personen haben ihr Stimmrecht persönlich auszuüben.

(2) Juristische Personen, Offene Gesellschaften und Kommanditgesellschaften haben ihr Stimmrecht durch vertretungsbefugte Organe oder schriftlich bevollmächtigte Prokuristen auszuüben. Sind mehrere Personen vertretungsbefugt, so ist zur Ausübung des Stimmrechts aus diesen ein gemeinsamer Vertreter zu bestellen. Personengemeinschaften, die nach bürgerlichem Recht nicht rechtsfähig sind, haben ihr Stimmrecht durch ein schriftlich bevollmächtigtes Mitglied auszuüben.

Der Entwurf des Jahresabschlusses 2020 und die Empfehlungen des Aufsichtsrates für die Beschlussfassung liegen für die Dauer von einer Woche, das ist vom 08.11.2021 bis 15.11.2021, in den Büros des Tourismusverbandes Paznaun – Ischgl während der Bürozeit zur Einsichtnahme durch die Mitglieder auf.

Einladung

Vollversammlung TVB Paznaun - Ischgl

Einladung (PDF-Download)
Abmelden