Deutschland stuft Österreich als Hochrisikogebiet ein
Das RKI hat in Abstimmung mit dem Auswärtigen Amt sowie dem Bundesministerium für Gesundheit Österreich (mit Ausnahme der Gemeinden Mittelberg und Jungholz und dem Rißtal im Gemeindegebiet von Vomp und Eben am Achensee) mit 12.11.2021 als Hochrisikogebieteingestuft.
Für Einreisende aus Österreich gilt ab Sonntag, 14. November, 0 Uhr grundsätzlich:
Geimpfte und genesene Personen müssen nicht in Quarantäne – eine Einreiseanmeldung ist jedoch erforderlich.
Personen, die nicht geimpft und nicht genesen sind, müssen einen Testnachweis (Antigen max. 48h, PCR max. 72h alt) mitführen, eine Einreiseanmeldung durchführen und eine 10-tägige Quarantäne einhalten (mit Freitestmöglichkeit ab dem 5. Tag)
Kinder unter 12 Jahre haben keine Nachweispflicht einzuhalten, müssen jedoch eine Einreiseanmeldung durchführen und haben eine 5-tägige Quarantäne (kein Freitesten möglich) einzuhalten.
Aufgrund der Einstufung als Hochrisikogebiet haben wir bei der Wirtschafskammer Tirol bezüglich den Stornierungsbedingungen nachgefragt und möchten euch folgende Information zu Stornierungen weiterleiten. (Bitte beachtet, dass es sich dabei um eine unverbindliche Auskunft und nicht um eine verbindliche Rechtsauskunft handelt)
Stornorichtlinien: Die Wirtschaftskammer geht davon aus, dass bei Familien (Eltern geimpft, Kind nichtgeimpft und bei Rückreise 5 Tage in Quarantäne) eine Reise nicht zumutbar ist und eine kostenlose Stornierung angeraten ist.
Bei jenen Personen ohne Kinder, die bereits geimpft oder genesen sind, gibt es keine Einschränkungen bei Ein- und Ausreise und kann trotz Risikogebiet eine Storno verlangt werden.