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2021 - Nr. 116
Lockdown ab 22.11.2021

Liebe Mitglieder,

die österreichische Bundesregierung hat in der Pressekonferenz einen erneuten Lockdown ab 22. November angekündigt, um die aktiven Fallzahlen zu reduzieren. Im Konkreten bedeutet das, dass etwa die Gastronomie, Hotellerie, Beherbergungsbetriebe und Handel schließen müssen.

Laut der Pressekonferenz wird der Lockdown bis spätestens 13. Dezember gelten. Ab diesem Zeitpunkt gilt der Lockdown nur noch für Ungeimpfte. Für betroffene Branchen soll es entsprechende Hilfen geben.

Sobald wir die Verordnung der genauen Maßnahmen und weitere Informationen vorliegen haben, werden wir euch darüber informieren.

Mit besten Grüßen,
Tourismusverband Paznaun - Ischgl

Stornierungsregelungen

Aufgrund des Lockdowns senden wir euch Informationen bezüglich Stornierungsregelungen (Bitte beachtet, dass es sich dabei um eine unverbindliche Auskunft und nicht um eine verbindliche Rechtsauskunft handelt)

Darf ein Hotel vom Gast eine Gebühr verlangen, wenn dieser nicht anreisen kann, weil das Hotel aufgrund behördlicher Verfügungen (z.B. Lockdown, Betretungsverbot) kurzfristig geschlossen werden musste?

  • Nein. Vom Gast dürfen keine Zahlungen verlangt werden, wenn das gebuchte Zimmer nicht vereinbarungsgemäß bereitgestellt werden kann.
  • Wir empfehlen jedoch, sich mit dem Gast in Verbindung zu setzen. Viele Gäste sind gerne bereit, Umbuchungen oder Gutscheine zu akzeptieren, selbst wenn sie dazu rechtlich nicht verpflichtet sind.
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