Österreich verschärft Einreise aus dem Vereinigten Königreich, den Niederlanden, Dänemark und Norwegen (Achtung: Basierend auf Infos aus den Ministerien; Verordnung liegt noch nicht vor. Änderungen sind möglich!)
Großbritannien, die Niederlande, Dänemark und Norwegen werden als Virusvariantengebiete eingestuft. Aus diesen vier Ländern können ab 25.12. nur Personen mit Dreifachimpfung und einem zusätzlichen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) ohne Quarantäne einreisen. Die bereits bestehenden Regelungen für Kinder (siehe unten) bleiben aufrecht. Für alle anderen Personen aus den genannten Ländern gilt nach Einreise eine 10-tägige Quarantäne. Wir informieren euch hier über die Details, sobald sie uns vorliegen. Alle weiteren Infos zur Einreise findet Ihr die hier.
Sperrstunde-Vorverlegung und weitere Maßnahmen
Ab 27.12. wird die Sperrstunde in der Gastronomie auf 22 Uhr vorverlegt. Öffnungszeiten bis einschl. 26.12.2021: 05.00 bis 23.00 Uhr (Ausnahme: Take-Away)
Live-Musik bzw. Hintergrundmusik: Hintergrundmusik ist grundsätzlich kein Ausschlusskriterium (wenn Gäste an zugewiesenen Plätzen, im Sitzen und nicht in unmittelbarer Nähe der Ausgabestelle, konsumieren). Hintergrundmusik bedeutet allerdings, dass die Musik auch tatsächlich im Hintergrund bleibt und lediglich der Berieselung dient (zum Beispiel Lounge-Musik). Jedenfalls darf diese nicht zum Mitsingen o.ä. animieren. Das hängt - neben der Lautstärke - natürlich auch vom Repertoire ab.
Nachtgastronomie inkl. Apres-Ski, Stehgastronomie und Barbetrieb sind verboten! Dabei wird nicht auf die Betriebsart, sondern auf die Betriebsweise abgestellt.
Zutrittskontrollen
Der 2G-Nachweis ist durch den Betrieb zu kontrollieren. HIER finden Sie eine Übersicht was der 2G-Status im Detail ist. Der Betreiber darf Gäste in seinen Gastronomiebetrieb nur dann einlassen, wenn diese einen 2G-Nachweis (geimpft/genesen) vorweisen. Der Betreiber hat sicherzustellen, dass jeder Kunde der Betriebsstätte durch den Betreiber oder einen Mitarbeiter einen Sitzplatz zugewiesen bekommt.
WICHTIG:
Kinder bis 12 Jahre müssen keinen Nachweis erbringen
Für Kinder von 12 Jahren bis Ende Schulpflicht (Stichtag ist 1.9.2006) hat der „Ninja-Pass“ Gültigkeit - auch an den Wochenenden
Während der Ferien müssen die Testintervalle des Schulbetriebes (mind. 2 PCR-Tests/Woche) durchgeführt werden
Diese Regelung gilt analog auch für Kinder aus dem Ausland
Jugendliche ab Ende der Schulpflicht unterliegen den selben 2G-Voraussetzungen wie Erwachsene