Ab heute, 03. Jänner 2022 werden Impfnachweise über eine einmalige Janssen Impfung bei Überprüfung innerhalb Österreichs als ungültig angezeigt. Damit betroffene Personen einen gültigen Impfnachweis erhalten, bedarf es einer weiteren Impfung frühestens 28 Tage nach der ersten Impfung. Bei der weiteren Impfung soll bevorzugt ein von der EMA zugelassener mRNA-Impfstoff (BioNTech/Pfizer oder Moderna) verwendet werden.
Genesung + 1. Dosis Janssen von Johnson & Johnson
Für Personen die vor der Impfung eine Genesung durchgemacht haben besteht jedoch weiterhin die Möglichkeit eine Kombination aus einem Genesungsnachweis (Absonderungsbescheid, Ärztliches Zeugnis oder Genesungszertifikat) und dem 1/1 Janssen Impfzertifikat als einen gültigen 2G-Nachweis vorzulegen.
Einreise mit 1/1 Impfzertifikat mit Janssen von Johnson & Johnson
Die Einreise nach Österreich ist mit einem 1/1 Janssen Zertifikat weiterhin möglich, da es zu keiner Änderung der Einreiseverordnung kommt. Für die Einreise aus einem Virusvariantengebiet gemäß Anlage 1 ohne Quarantäne ist zusätzlich zum PCR-Test (max. 48 Stunden alt) ein „Booster“ notwendig.
Bitte beachten Sie, dass Sie nach erfolgter Einreise keinen gültigen Impfnachweis während Ihres Aufenthalts in Österreich besitzen!
Die einmalige Impfung Janssen ermöglicht zwar die Einreise, nicht aber eine Beherbergung sowie den Besuch eines Restaurants, da innerhalb Österreichs die einmalige Impfung nicht länger als 2-G Nachweis anerkannt wird.
Rodelbahn Kappl
Wir möchten euch informieren, dass die Rodelbahn in Kappl ab morgen, 04.01.2022gesperrt ist.
Absage von Premiere „ICH WEISS VON NICHTS" am 06.01.2022
Wir möchten euch informieren, dass die Premiere ( „ICH WEISS VON NICHTS"- Komödie) der HeimatBühne See aufgrund von Erkrankungen verschoben werden muss. Die Premiere wird vorausichtlich am 13.01.2022 stattfinden. Bereits bestehende Reservierungen werden verständigt und das bereits bezahlte Ticket selbstverständlich retourniert!
Erinnerung: PCR-Gurgeltests
Nachfolgend findet ihr wichtige Informationen zum Ablauf der PCR-Gurgeltests über das System "Tirol gurgelt". Wir bitten euch die Vorgehensweise unbedingt einzuhalten, damit eine möglichst reibungslose Abwicklung gewährleistet werden kann.
Wer benötigt einen PCR-Gurgeltest
Einen regelmäßigen PCR-Gurgeltest (alle 72 h) benötigen folgende Personengruppen:
- Kinder im schulpflichtigen Alter (12-15 Jahre) - Personen, die nicht geimpft werden dürfen (zusätzlich ärztliche Bestätigung) - Schwangere (Ausnahme: wenn sie schon den 2G-Status erfüllen)
PCR-Gurgeltests für Betriebe
Betriebe können die PCR-Gurgeltests für Gäste beim Tourismusverband in allen Infobüros abholen. Bitte um Verständnis, dass nur eine bestimmte Anzahl pro Woche zur Verfügung steht und die Menge der Tests nach einem Schlüssel aufgeteilt wurde.
WICHTIG: - Abholung der Tests für Betriebe --> in allen Infobüros - Abgabe der Tests: --> in Galtür: Infobüro --> Ischgl, Kappl, See: bei den Partner-Standorten (Baguette bzw. Spar)
Die offizielle Abholzeit der Tests zum Labor ist ca. 10.00 Uhr. Um das Testergebnis schnellstmöglich zu erhalten, bitte die Tests davor in den Standorten abgeben.
Hier findet ihr eine Übersicht der Partnerbetriebe inkl. den Öffnungszeiten: Partnerbetriebe
Mitarbeiter
Mitarbeiter von befugten Stellen können nach wie vor Antigen-Tests verwenden.
Sollte ein Anitgen-Test nicht möglich/erwünscht sein, bitten wir die Tests bei den Partnerfilialen zu holen.
Auf "Tirol gurgelt" können Betriebe unter einem Account sämtliche Mitarbeiter anlegen, die einen PCR-Gurgeltest benötigen, und somit gesammelt die Tests bei der Partner-Filiale abholen (Smartphone unbedingt mitnehmen!).
Nach wie vor kann unabhängig von "Tirol testet" das kostenlose Angebot der Mitarbeiter-Testungen über "Sichere Gastfreundschaft" in Anspruch genommen werden.
Anleitung PCR-Gurgeltests
Hier findet ihr verschiedene Anleitungen für die Verwendung der PCR-Gurgeltests: