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2022 - Nr. 17
Stufenweise Lockerungen im Februar 2022

Die österreichische Bundesregierung hat sich am 29. Jänner 2022 nach den Beratungen mit der Gesamtstaatlichen COVID-Krisenkoordination (GECKO) über die weitere Vorgehensweise in den kommenden Wochen beraten. Basierend auf den bisherigen wissenschaftlichen Erkenntnissen sowie den Prognosen des Prognosekonsortiums treten im Februar 2022 folgende Regelungen stufenweise in Kraft:

  • Ab dem 5. Februar gilt:
    • Für Gastro, Hotels und andere Settings Verlegung der Sperrstunde von 22:00 auf 24:00 Uhr
    • Gäste haben weiterhin beim Betreten des Betriebs einen 2-G-Nachweis (Impfung, Genesung) vorzuweisen.
    • Erhöhung der Veranstaltungskapazität von 25 auf 50 Personen (Zusammenkünfte ohne zugewiesene Sitzplätze)
    • Veranstaltungen: nur mit 2G und FFP2-Maske
  • Ab dem 12. Februar gilt:
    • 2G-Verpflichtung im Handel wird aufgehoben
    • Verpflichtung zum Tragen der FFP2-Maske bleibt weiterhin aufrecht 
  • Ab dem 19. Februar gilt:
    • 3G in Gastronomie und Beherbergung (statt 2G)
      • PCR Test (nur 48h gültig), bei Nichtverfügbarkeit gilt auch ein Antigentest (nur 24h gültig) ->ACHTUNG: gilt nur in diesem Bereich 
    • Veranstaltungen: 3G und FFP2-Maske
Info zu Impfzertifikaten:

Die Verkürzung der Gültigkeit der Impfzertifikate bleibt wie angekündigt (1. Februar).

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