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TVB Infogramm

2020 - Nr. 71

Wichtiger Hinweis für Tourengeher, Schneeschuh-/Winterwanderer…

Aktuell arbeitet die Silvrettaseilbahn AG mit Hochdruck daran, die Voraussetzungen für einen Skibetrieb am 24. Dezember 2020 zu schaffen und bis dorthin ein entsprechendes Pistenangebot bereitzustellen. Deshalb ist im gesamten Skigebiet Ischgl mit Pistengeräten (auch Seilwindenpräparierungen), Motorschlitten und ungesicherten Beschneiungsgeräten zu rechnen. Aufgrund der vorherrschenden Schneesituation werden zudem künstliche Lawinenauslösungen (Sprengungen) durchgeführt. Mit abgehenden Lawinen muss unabhängig von der aktuellen Lawinenwarnstufe immer gerechnet werden.

Die Benützung der Skipisten in Ischgl ist aufgrund der damit verbunden Gefahren ausnahmslos untersagt

Neue COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung

Zu den am Mittwoch präsentierten Maßnahmen liegt nun die Verordnung vor, welche ihr hier findet. Diese trat mit heute, 7. Dezember in Kraft und ist vorerst bis 23. Dezember gültig. Die Ausgangsbeschränkungen sind vorläufig bis inklusive 16. Dezember 2020 gültig

Tiroler Corona-Unterstützungsfonds für Beherbergungsbetriebe

Mit dem Tiroler Corona-Unterstützungsfonds werden jene Beherbergungsbetriebe unterstützt, die aufgrund von COVID-19-Betriebsbeschränkungen direkt oder indirekt signifikante Nächtigungsrückgänge verzeichnet haben, gleichzeitig aber aufgrund der jeweils geltenden Förderrichtlinien weder im Härtefallfonds noch im Corona-Hilfsfonds des Bundes Anspruch auf eine Unterstützung haben. Die Förderrichtlinie sowie alle Detailinfos sind nun unter www.standort-tirol.at/bhb verfügbar. Die Einreichung wird mittels Webformular in Kürze möglich sein.

Umsatzersatz für Privatzimmervermieter und Urlaub am Bauernhof-Betriebe

Wie bereits angekündigt steht der Umsatzersatz neben gewerblichen Betrieben auch Privatzimmervermietern und Urlaub am Bauernhof-Betrieben zur Verfügung. Dieser kann bis zum 15. Dezember 2020 über die eAMA beantragt werden. Die entsprechende Richtlinie wurde kürzlich veröffentlicht. Weitere Informationen findet ihr auf der AMA Website.

Bayern: Kleiner Grenzverkehr wird ausgesetzt

Ministerpräsident Markus Söder hat bei einer gestrigen Pressekonferenz verkündet, dass ab 09.12.2020 der kleine Grenzverkehr vorübergehend ausgesetzt wird. Ab Mittwoch darf nur noch aus beruflichen, familiären oder ärztlichen Gründen für max. 24h nach Bayern eingereist werden. Es ist daher nicht mehr erlaubt für z.B. Besorgungen des täglichen Bedarfs nach Bayern einzureisen. Diese Regelungen gelten vorerst bis 5. Jänner 2021. Alle neuen Maßnahmen findet ihr hier

Update Umsatzersatz ab 07.12.

Wie von der Regierung angekündigt, werden Unternehmen, die unmittelbar von den Einschränkungen der Verordnung betroffen sind, unterstützt. Der Umsatzausfall wird im Dezember mit bis zu 50% des Umsatzes vom Vorjahresmonat kompensiert. Die Entschädigung ist ab 16. Dezember über FinanzOnline beantragbar. Auf der Webseite des Finanzministeriums sind erste weiterführende Infos zum Umsatzersatz ab 07.12. verfügbar.

Update Einreiseverordnung

Entsprechend der Ankündigung der österreichischen Bundesregierung vom 2. Dezember 2020 soll vom 19. Dezember 2020 bis voraussichtlich 10. Jänner 2021 die Einreise aus einem Risikoland im Rahmen einer noch zu veröffentlichenden Einreiseverordnung festgelegt werden. Personen, die aus einem Risikogebiet einreisen, müssten dann 10 Tage in Quarantäne gehen. Nach fünf Tagen kann ein PCR-Test gemacht werden, der bei einem negativen Testergebnis die vorzeitige Beendigung der Quarantäne erlaubt. Ausnahmeregelungen etwa für Geschäftsreisende und Pendler sowie der genaue Text der neuen Einreiseverordnung werden derzeit erarbeitet. Wir informieren euch umgehend, sobald weitere Details vorliegen.

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