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TVB Infogramm

2021 - Nr. 7

Infos rund um die Verlängerung des Lockdowns und angekündigter Öffnungsschritte

Liebe Mitglieder,

in einer Pressekonferenz der österreichischen Bundesregierung wurde vor dem Hintergrund der Covid-10 Ausbreitung – insbesondere der neuen Virusvariante B.1.1.7 – angekündigt, dass der harte Lockdown österreichweit verlängert wird und geplante Öffnungsschritte erst ab 8. Februar stattfinden können.

Im Konkreten sollen etwa der Handel, körpernahe Dienstleistungen und Museen ab voraussichtlich 8. Februar unter verschärften Auflagen öffnen dürfen. Die entsprechende Öffnung in diesen Bereichen wird an Bedingungen, wie etwa dem Tragen von FFP2-Masken und der Einhaltung eines Mindestabstands von zwei Metern, geknüpft. Zudem wurde angekündigt, dass in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie im Handel ab 25. Jänner eine FFP-2-Masken Tragepflicht gelten soll. Die FFP-2-Masken sollen laut Ankündigung im Lebensmittel-Einzelhandel zum Selbstkostenpreis angeboten werden. Details dazu werden in den kommenden Tagen festgelegt.

Für die Hotellerie, Beherbergungsbetriebe, Gastronomie und Veranstalter findet Mitte Februar eine Evaluierung statt, anhand dieser über eine Öffnung ab Ende Februar entschieden werden soll. Voraussetzungen hierfür bleiben die weitere Entwicklung der Corona-Pandemie und die allgemeinen gesundheitlichen Rahmenbedingungen.

Im Zuge des verlängerten harten Lockdowns hat die österreichische Bundesregierung zusätzliche Unterstützungsmaßnahmen für Betriebe angekündigt. So soll mit dem neuen „Ausfallsbonus“ bis zum Ende der Pandemie bis zu 30% des Umsatzes (Deckel von 60.000 Euro pro Monat) beantragt werden können. Der neue Ausfallsbonus wird ab einem Umsatzausfall ab 40 Prozent wirksam. Zusätzlich wird etwa der Härtefallfonds bis Juni verlängert.

Für das Verlassen des privaten Wohnbereichs gelten weiterhin die bereits bekannten Gründe – beispielsweise, um zur Arbeit zu kommen, den Hund auszuführen, Sport zu betreiben oder einzukaufen. In diesem Zusammenhang ist es auch weiterhin möglich Freiluftsportarten wie etwa Skifahren, Langlaufen oder Eislaufen zu betreiben.

Weitere Details rund um die Ankündigungen und die geplanten Öffnungsschritten findet ihr auf der Website Sichere-gastfreundschaft.at sowie unter intern.paznaun-ischgl.com.

Wir werden euch weiterhin auf dem Laufenden halten und über die weiteren Entwicklungen sowie die angekündigten Bewertungen rund um die Gastronomie- und Hotellerieöffnung informieren. Wir bleiben jedenfalls optimistisch, dass der touristische Wintersaisonstart ab Ende Februar möglich sein wird und wir unsere Gäste hoffentlich bald bei uns begrüßen können.

Mit besten Grüßen,
Tourismusverband Paznaun - Ischgl

Unterstützungsmaßnahmen für Betriebe

Um den wirtschaftlichen Folgen durch den verlängerten Lockdown entgegenzuwirken, sollen betroffene Betriebe weiterhin bis zum Ende der Beschränkungen unterstützt werden.

NEU: Ausfallsbonus

    • Zusätzlich zu Fixkostenzuschuss und Verlustersatz können Unternehmen einen „Ausfallsbonus“ beantragen. Mit dieser zusätzlichen Hilfe können bis zu 30% des Umsatzes mit einem Deckel von € 60.000 pro Monat über FinanzOnline beantragt werden.
    • Berechtigt sind Firmen mit 40% oder mehr Umsatzrückgang. Der Ausfallsbonus wird für alle Unternehmen gelten – unabhängig davon, ob ein Unternehmen behördlich geschlossen ist oder geöffnet hat, aber keinen Umsatz machen kann. 
    • Die Antragstellung erfolgt jeweils ab dem 16. des kommenden Monats (z.B.: 16.2. für Jänner), erstmals beantragbar soll der Bonus mit 16. Februar 2021 sein. Der Antrag kann durch den Unternehmer selbst mit wenigen Klicks monatlich gestellt werden.
    • Die Überprüfung des Umsatzeinbruches erfolgt im Nachhinein durch einen Steuerberater bei Abgabe des „Fixkostenzuschuss € 800.000–Antrages“.
  • Der Härtefallfonds wird bis Juni verlängert.
  • Eine Erhöhung des beihilfenrechtlichen Rahmens von € 800.000 auf 1 Mio. sowie die Verlängerung der Kurzarbeit wurden in Aussicht gestellt.

Sobald die entsprechende Verordnung zu den Corona-Maßnahmen sowie weitere Details zu den Wirtschaftshilfen vorliegen, informieren wir euch selbstverständlich über unser TVB-Infogramm.

Öffnungszeiten Betriebe aktualisiert

Anbei findet ihr die aktualisierten Öffnungszeiten der Betriebe:

Liste Öffnungszeiten

Erhebung Yogalehrer/innen und sonstige Wellnessausbildung

Wir möchten unser Angebot erweitern. Falls ihr eine Yogalehrer/innen Ausbildung oder ähnliche Ausbildung im Bereich Wellness & Wohlbefinden habt (Qi Gong, Mentaltraining oder ähnliches) meldet Euch gerne bei Johanna Bergthaler, johanna.bergthaler@paznaun-ischgl.com | 050990 123.

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